Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen für Hochzeitsproduktionen und Präsentationsprodukte (Foto und Bücher)
von Jule Schmidt Fotografie
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle von der Jule Schmidt Fotografie (Inhaber: Julia Schmidt, nachfolgend JSF genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Nachfolgend ist mit Begriffen wie Bild, Bilder, Bildnis etc., sowohl Foto- als auch Videomaterial gemeint.
3. Alle in den AGB genannten Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
II. Produktionsaufträge
1. Die JSF wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Sie kann den Auftrag zum Teil durch Dritte (Labore etc.) ausführen lassen. Sofern der Auftraggeber keine Anweisungen in Textform trifft, ist die JSF hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, den Aufnahmeort und die angewendeten optischen und technischen (fotografischen) Mittel.
2. Die JSF wählt die Bilder aus, welche sie dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt.
3. Die JSF verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen in Textform vereinbart werden.
4. Die für die Vertonung von Bildmaterial notwendige Musik wird vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die JSF die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält und hat die JSF von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus einer Verletzung dieser Pflicht resultieren.
III. Nutzungsrechte / Persönlichkeitsrechte
1. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet. Eigentumsrechte werden nicht übertragen.
2. Optional: Für die JSF ist es wichtig, Bilder von Hochzeiten zu veröffentlichen, damit Brautpaare sich von der Qualität und Kreativität der Arbeit der JSF überzeugen können. Bei Einräumung der Veröffentlichungsrechte durch den Auftraggeber, gewährt die JSF im Gegenzug einen Rabatt in Höhe von 70,- €.
Durch Inanspruchnahme des Rabattes willigt der Auftraggeber ein, dass die JSF die Bilder im Rahmen der Eigenwerbung nutzen und insbesondere Veröffentlichungen auf Webseiten oder in Magazinen vornehmen darf. Die JSF darf die Bildnisse auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies der Eigenwerbung der JSF dient. Der Auftraggeber ist insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden und wird auch die Gäste der Hochzeit darauf hinweisen und deren Einverständnis einholen, dass eine Veröffentlichung der Bilder erfolgen kann. Der Auftraggeber versichert, dass er in diesem Fall die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder besitzt und erklärt sich selbst ebenfalls mit der Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder einverstanden. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem Nichtvorliegen dieser Einwilligung beruhen, wird der Auftraggeber die JSF von der Haftung vollumfänglich freistellen.
IV. Haftung
1. Die JSF haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlung resultieren. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.
2. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.
3. Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den ausführenden Fotografen, sowie deren Ausführung, erfolgen mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch aufgrund von Umständen, die die JSF nicht zu vertreten hat (z.B. Umstände höherer Gewalt, plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen), kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierende Schäden übernommen werden.
4. Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Auftraggeber nur ein Verbesserungsanspruch durch die JSF zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie von der JSF abgelehnt, steht dem Auftraggeber ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel.
V. Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach den jeweils aktuellen Preislisten, zu finden auf www.juleschmidt.com. Das Honorar versteht sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die die JSF nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhält die JSF auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
3. Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber storniert werden, so wird eine Aufwandsentschädigung von 160,- Euro fällig. Ab 24 Stunden vor Beginn der vereinbarten geschuldeten Leistung der JSF, muss die bis dahin erbrachte Leistung zuzüglich der Nebenkosten erstattet werden (Honorar und Fahrtkosten für An- und Abreise etc.), jedoch mindestens eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 270,- Euro. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, die Nebenkosten seien überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger.
4. Rabatte jeglicher Form sind nicht kombinierbar, übertragbar oder auszahlbar.
5. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Parkscheine, Eintrittskarten, erforderliche Spesen, Porto und Verpackung etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
6. Das Honorar muss bei Übergabe der Bilder oder per Vorkasse gezahlt werden. Bei Präsentationsprodukten (z.B. Büchern), ist eine Anzahlung von 50% zu entrichten.
7. Das Honorar ist spätestens binnen drei Wochen nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.
V.I. Widerrufsrecht
1. Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung, da sich die JSF verpflichtet die Dienstleitung (Fotoproduktion) zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erbringen (§ 312b Absatz 3 Nr. 6 BGB). Dies bedeutet, dass für den Auftraggeber kein Widerrufs oder Rückgaberecht besteht.
2. Bei der Bestellung eines individuell angefertigten Präsentationsproduktes (z.B. Fotobuch oder Hochzeitsalbum) besteht ebenfalls kein Widerrufs oder Rückgaberecht, da die Produkte nach den Vorgaben des Bestellers angefertigt werden und auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (§312d Absatz 4 Nr. 1 BGB).
VII. Vertragsstrafe, Schadenersatz
1. Bei jeglicher unberechtigter (ohne Zustimmung des Fotografen) erfolgter Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken, ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 100,- € pro Bild und Einzelfall. Dies gilt vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzansprüche.
2. Durch die in Ziffer V. 1. AGB vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
VIII. Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
3. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz der JSF als Gerichtsstand vereinbart.